Aus der Satzung:
§ 2 Zweck des Vereins
a) Der Verein fördert die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Partnerschaftsstädte und der befreundeten Städte. Er bemüht sich mit anderen Institutionen das Erlernen der Landessprache zu ermöglichen. Er hilft bei der Koordinierung der Austauschprogramme der Vereine. Er informiert über gegenseitige Besuche und über den jeweiligen Stand der partnerschaftlichen Beziehung.
b) Auf die Förderung des SchülerInnen-, Kultur-, Sport- und Jugendaustauschs ist besonderes Augenmerk zu richten.
c) Politisch und konfessionell ist der Verein neutral.
§ 3 Gemeinnützigkeit
a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die gesamte Satzung kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.