Aus der Satzung:

§ 2 Zweck des Vereins 

a)  Der Verein fördert die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und  Bürgern  der  Partnerschaftsstädte  und  der befreundeten Städte. Er  bemüht  sich  mit  anderen  Institutionen  das  Erlernen  der  Landessprache  zu ermöglichen. Er hilft bei der Koordinierung der Austauschprogramme der Vereine. Er  informiert  über  gegenseitige  Besuche  und  über  den  jeweiligen  Stand  der partnerschaftlichen Beziehung. 
b)  Auf  die  Förderung des  SchülerInnen-,  Kultur-,  Sport-  und  Jugendaustauschs  ist besonderes Augenmerk zu richten. 
c)  Politisch und konfessionell ist der Verein neutral.

§ 3 Gemeinnützigkeit 
a)  Der  Verein  verfolgt  ausschließlich  und  unmittelbar  gemeinnützige  Zwecke  im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 

Die gesamte Satzung kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.