Mitglied können natürliche Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, und juristische Personen sein, die bereit und in der Lage sind, zur Förderung und Gestaltung des Vereins im Sinne seines Zwecks beizutragen. Vereine und Schulen können als Mitglieder mit einer Stimme und mindestens einem Mitgliedsbeitrag für eine Person Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag zu entrichten und beträgt derzeit 10,00 Euro pro Mitglied
Der Antrag auf Mitgliedschaft muss in schriftlicher Form erfolgen.